Was Sie wissen sollten..

Betreuungskräfte

Selbstständige Personenbetreuer meist aus den östlichen Ländern (Rumänien, Ungarn, Kroatien, Bulgarien, etc.) wechseln sich, je nach vereinbartem Turnus ab.

Alle Betreuungskräfte sind im Besitz des freien Gewerbes der Personenbetreuung nach § 59 der Gewerbeverordnung. Somit sind sie selbständig und auch bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert, weiteres werden sie von uns den lokalen Ansprechpartnern der SAM 24h Begleitung bei der zuständigen Gemeinde angemeldet.

Arbeitszeiten

Selbständige Personenbetreuer unterliegen keinen Arbeitszeitbeschränkungen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist die Betreuungskraft generell in Rufbereitschaft.

Niemand kann 24h durchgehend arbeiten. Bitte einigen Sie sich vorab mit Ihrer Betreuer Inn über mögliche freie Stunden (Richtwert: ca. 2h pro Tag).

Pauschalpreis pro Tag

Beginnend bei 79,00€* pro Tag sind für den Tagessatz der Betreuungsaufwand, die Bedürfnisse des Klienten, sowie auch die Mehrwerte für die BetreuerInnen ausschlaggebend für die tatsächlichen Preisermittlung.

Tagessatz versteht sich inkl. Sozialversicherung

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten für die Betreuungskräfte liegen zwischen 220,00€ – bis max.
250,00€ pro Turnus.

Vermittlungsgebühr

Die Vermittlungsgebühr beträgt 400,00€ einmalig bei Beginn
des Betreuungsvertrages.

Laufende Betreuungsgebühr

120,00€ pro Turnus (für 28 Tage) – die Verrechnung erfolgt aliquot pro Betreuungstag.

Verpflegung & Schlafen

Kost und Logis werden für die Betreuungskräfte vom Klienten zur Verfügung gestellt. Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft ist von Vorteil.

Der Zugang zu Internet / WLAN ist wünschenswert.

Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt pro Turnus der Personenbetreuer mittels Rechnung. Der Klient muss kein Bargeld an die Betreuungskraft entrichten, ausgenommen ein vereinbartes Haushaltsgeld für die Zeit des Turnus.

Wenn vereinbart wird, dass die Betreuungskräfte einkaufen sollen, muss ein Haushaltsbuch geführt werden.

Mögliche Förderungen

Pro Monat werden vom Sozialministerium Service 800€ für zwei gemeldete Personenbetreuer unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Der Zuschuss dient zur Unterstützung der 24h Betreuung gemäß §21b des Bundespflegegeldgesetzes.

Verfügbarkeit

Um eine den Anforderungen entsprechende selbständige Personenbetreuungskraft zu rekrutieren, beachten Sie bitte die Vorlaufzeit von mindestens 5 – 7 Werktagen.